Kosten & Abrechnung
Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ob und wie viel Ihre Versicherung übernimmt, hängt davon ab, wie Sie versichert sind. Rechnungen können via Kartenzahlung vor Ort oder per Überweisung beglichen werden.
Erstgespräch, Therapiesitzungen & Diagnostik
Die Preise sind für alle gleich – ob Sie privat versichert, beihilfeberechtigt oder Selbstzahler*in sind. Wie viel davon Ihre Versicherung übernimmt, lesen Sie weiter unten.
Preise im Überblick (Auswahl häufiger Leistungen)
GOP 812a · 2 × 25 Minuten
Erstgespräch (psychotherapeutische Sprechstunde) – bis zu 3 Termine vor Therapiebeginn
134,06 €
GOP 870 + 801a
Probatorische Sitzung – bis zu 5 Termine vor Therapiebeginn
134,07 €
GOP 860a · einmalig
Erhebung der biografischen Anamnese
123,34 €
GOP 855a · Faktor 1,8 · meist zu Beginn, im Verlauf und am Ende einer Therapie
Psychologische Testbatterie (mindestens drei Verfahren)
75,75 €
GOP 812a + 801a
Therapiesitzung in der Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen)
167,58 €
GOP 870 + 801a
Therapiesitzung in der Langzeittherapie
134,07 €
GOP 812a · je Teilnehmer*in · bis zu 48 Sitzungen à 50 Min. oder 24 Sitzungen à 100 Min.
Gruppentherapeutische Kurzzeittherapie
67,03 €
GOP 807a · einmalig
Fremdanamnese mit einer Bezugsperson
53,62 €
GOP 1
Telefonische Beratung, kurzer Kontakt
10,72 €
GOP 3 · ab 10 Minuten
Telefonische Beratung, eingehend
20,11 €
GOP 85a + 95 · einmalig
Bericht an Gutachter*in, falls Ihre Versicherung ihn verlangt
ca. 215,09 €
GOP 812a + 870 + 801a + 855a + 807a + 75
ADHS-Diagnostik, komplett (Preis variiert nach individuellem Anliegen)
i. d. R. ab 831,13 €
GOP 812a + 870 + 801a + 855a + 807a + 75
Autismus-Diagnostik, komplett (Preis variiert nach individuellem Anliegen)
i. d. R. ab 1.240,33 €
Diese Übersicht zeigt die häufigsten Leistungen. Je nach Situation können weitere Abrechnungsziffern hinzukommen.
Sprechstunde, Probatorik und Therapiesitzungen für die Einzeltherapie sind für 50 Minuten berechnet. Die Preise entsprechen dem üblichen 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Erhebung des psychischen Befunds (801a, 33,52 €) erfolgt jeweils zu jeder Probatorik- und Therapiesitzung.
Alle Gebührenziffern im Überblick
Erstkontakt & Diagnostik
Psychotherapeutische Sprechstunde
je vollendete 25 Min. · höchstens 6× im Jahr · i.d.R. 50 Min. pro Termin abgerechnet = 134,06 €
67,03 €
Erhebung des aktuellen psychischen Befunds
zusätzlich zu jeder Sitzung außer zur Sprechstunde
33,52 €
Biografische Anamnese mit schriftlicher Aufzeichnung
einmal innerhalb der Therapie anrechenbar
123,34 €
Vertiefte Exploration unter Einbezug von Bezugspersonen
z. B. Fremdanamnese bei ADHS
53,62 €
Fremdanamnese bzw. Unterweisung von Bezugspersonen
29,49 €
Strukturiertes klinisch-diagnostisches Interview
75,75 €
Testbatterie zum umfassenden Assessment
mindestens drei Testverfahren
75,75 €
Standardisierter Intelligenz- oder Leistungstest
37,88 €
Orientierender Einzeltest
12,17 €
Therapie
Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung
i.d.R. 50 Min. · gilt auch für bis zu 5 probatorische Sitzungen
100,55 €
Psychotherapeutische Kurzzeittherapie
je vollendete 25 Min. · bis zu 48× im Jahr
67,03 €
Psychotherapeutische Akutbehandlung
je vollendete 25 Min. · bis zu 24× im Jahr · Beginn innerhalb von zwei Wochen
67,03 €
Gruppentherapie als Kurzzeittherapie
je vollendete 50 Min. und Teilnehmer*in · 2 bis 9 Teilnehmende
67,03 €
Entspannungsverfahren, einzeln
z. B. Progressive Muskelentspannung, Autogenes Training · mind. 20 Min.
20,11 €
Entspannungsverfahren in der Gruppe
mind. 20 Min., je Teilnehmer*in · bis zu 12 Teilnehmende
6,03 €
Therapeutisches Gespräch
als Kurzkontakt · höchstens einmal am Tag
20,11 €
Einbindung einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA)
je Gespräch zur Einbindung in die Therapie
20,11 €
Beratung & Austausch
Beratung, auch telefonisch oder per verschlüsselter E-Mail
10,72 €
Eingehende Beratung, auch telefonisch
mind. 10 Min.
20,11 €
Erörterung der Auswirkungen einer Erkrankung auf die Lebensgestaltung
mind. 20 Min.
40,22 €
Beratung von Bezugspersonen
anhand erhobener Befunde, mit Erläuterung geplanter Maßnahmen
24,13 €
Konsiliarische Erörterung
Austausch mit ärztlichen oder psychotherapeutischen Mitbehandelnden
16,09 €
Berichte, Bescheinigungen & Auslagen
Bericht an Gutachter*in zum Antrag auf Psychotherapie
je angefangene Stunde Arbeitszeit · meist 2 bis 3 Stunden
67,03 €
Schreibgebühr
je angefangene DIN-A4-Seite
3,50 €
Kurze Bescheinigung
z. B. Anwesenheitsbescheinigung für den Arbeitgeber
5,36 €
Ausführlicher Befundbericht
z. B. schriftlicher Befund nach einer Diagnostik
17,43 €
Versand- und Portokosten
in tatsächlich entstandener Höhe
nach Aufwand
Ziffern mit „a“ (z. B. 812a) sind Analogleistungen nach den gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen von Bundespsychotherapeutenkammer, PKV-Verband und Beihilfestellen vom 1. Juli 2024. Bitte erfragen Sie bei Ihrer Versicherung, ob Analogleistungen übernommen werden.
Selbstzahlende
Als Selbstzahler*in zahlen Sie die Behandlung selbst. Das bringt Ihnen einige Vorteile:
Keine Angaben gegenüber Krankenkasse oder Versicherung, es wird keine Diagnose übermittelt
Kein Antragsverfahren und keine Begrenzung der Stundenzahl
Zeitnaher Beginn, in der Regel ohne Warteliste
Therapiefrequenz ganz nach Ihrem Bedarf
Es gelten dieselben Preise wie oben aufgeführt.
Coaching
Manchmal geht es nicht um eine psychische Erkrankung, sondern um eine konkrete Herausforderung: Sie möchten sich in Ihrer beruflichen Rolle klarer positionieren, mit hoher Belastung besser umgehen oder mehr Struktur in Ihren Alltag bringen. Genau hier setzt Coaching an – lösungsorientiert, zielgerichtet und auf Ihr konkretes Anliegen zugeschnitten. Im Unterschied zur Therapie gibt es dabei keinen Antrag und keine Begrenzung der Sitzungszahl; wir vereinbaren Häufigkeit und Termine flexibel, ganz so, wie es zu Ihrem Alltag passt.
Privatleistung · 50 Minuten
Coaching-Sitzung
170,00 €
inkl. 19 % Umsatzsteuer. Da Coaching keine Heilbehandlung ist, übernehmen weder gesetzliche Krankenkassen noch private Versicherungen oder die Beihilfe die Kosten.
Gesetzlich versichert – Kostenerstattung
Ich verfüge über keine Kassenzulassung. Sollten Sie dennoch in zumutbarer Zeit keinen Therapieplatz bei einer Kassenpraxis finden, kann Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung bei mir trotzdem übernehmen – im Rahmen der sogenannten Kostenerstattung nach § 13 Abs. 3 SGB V. Damit dies gelingt, gehen Sie am besten wie folgt vor:
Kontaktieren Sie die Terminservicestelle unter der Rufnummer 116117 und vereinbaren Sie dort einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde.
Sie erhalten daraufhin ein PTV11-Formular; lassen Sie sich hierauf die Dringlichkeit Ihres Behandlungsbedarfs mittels Dringlichkeitscode bescheinigen.
Wenden Sie sich anschließend an Ihre Krankenkasse und bitten Sie um Unterstützung bei der Therapeut*innensuche. Dokumentieren Sie dabei tabellarisch, welche Praxen Sie kontaktiert haben und welche Rückmeldungen bzw. Absagen Sie erhalten haben.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach dem dort geltenden Ablauf des Kostenerstattungsverfahrens sowie den benötigten Unterlagen.
Reichen Sie anschließend Ihren Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse ein.
Die Entscheidung darüber trifft Ihre Krankenkasse im Einzelfall. Gern begleite ich Sie bei diesem Prozess – sprechen Sie mich einfach an, wenn Sie ausführlichere Informationen wünschen oder Unterstützung bei der Antragstellung benötigen.
Private Krankenversicherung
Als Privatpatient*in erhalten Sie von mir die Rechnung und reichen diese anschließend bei Ihrer Versicherung ein. Wie viel Sie davon zurückerstattet bekommen, hängt ganz von Ihrem individuellen Tarif ab – und hier gibt es teils erhebliche Unterschiede. Ich empfehle Ihnen daher, dies noch vor dem ersten Termin mit Ihrer Versicherung zu klären, damit Sie von Anfang an gut informiert sind.
Fragen Sie dabei am besten ganz konkret nach:
Ist ambulante Psychotherapie in meinem Tarif überhaupt enthalten?
Wie viele Sitzungen werden pro Jahr bzw. pro Behandlungsfall übernommen?
Bis zu welchem Steigerungssatz wird erstattet? Ich rechne nach dem üblichen 2,3-fachen Satz ab.
Werden Analogziffern erstattet, zum Beispiel 812a oder 870?
Ist vor Beginn der Therapie ein Antrag mit Bericht an eine Gutachterin oder einen Gutachter nötig?
Häufige Stolpersteine sind ein vereinbarter Selbstbehalt, eine Begrenzung der Sitzungszahl sowie Tarife, die den Steigerungssatz nur teilweise erstatten – in diesen Fällen verbleibt ein Eigenanteil bei Ihnen. Verlangt Ihr Tarif einen Bericht an eine Gutachterin oder einen Gutachter, entstehen hierfür einmalig Kosten; die entsprechenden Ziffern finden Sie oben in der Preisübersicht.
Die notwendigen Unterlagen für Antrag und Bericht erstelle ich gerne für Sie und beantworte auch Rückfragen Ihrer Versicherung. Sprechen Sie mich dazu jederzeit an.
Beihilfe
Beihilfeberechtigt sind Beamt*innen und Richter*innen sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige – dazu zählen auch die Angehörigen von Soldat*innen. Die Kosten teilen sich dabei auf zwei Stellen auf: Die Beihilfe übernimmt einen prozentualen Anteil, den verbleibenden Rest trägt Ihre private Restkostenversicherung. Bitte klären Sie beide Seiten getrennt voneinander, denn eine Zusage der Beihilfe bedeutet nicht automatisch, dass auch die Restkostenversicherung zahlt.
Für den Ablauf bedeutet das:
Sprechstunde und probatorische Sitzungen können Sie in der Regel ohne vorherigen Antrag wahrnehmen.
Vor Beginn der eigentlichen Therapie ist eine Voranerkennung bei Ihrer Beihilfestelle erforderlich.
Erstattet wird in der Regel bis zum 2,3-fachen GOP-Satz – genau dem Satz, nach dem ich abrechne.
Die Regelungen unterscheiden sich je nach Dienstherr, also zwischen Bund und den einzelnen Ländern.
Für Ihren Antrag benötigen Sie unter anderem eine Bescheinigung über die Notwendigkeit der Behandlung sowie einen Bericht. Beides stelle ich Ihnen gerne aus; die entsprechenden Kosten finden Sie oben in der Preisübersicht. Melden Sie sich gerne bei mir, bevor Sie den Antrag stellen – so können wir gemeinsam sicherstellen, dass alles Nötige enthalten ist.
Polizei & Bundeswehr (Heilfürsorge)
Soldat*innen der Bundeswehr haben Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, Angehörige der Bundespolizei sowie Polizeivollzugsbeamt*innen auf freie Heilfürsorge. Sie sind damit nicht privat versichert, sondern werden über Ihren Dienstherrn versorgt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist deshalb eine direkte Abrechnung mit der zuständigen Stelle möglich – Sie müssen dann nicht in Vorleistung treten.
Der Weg dorthin führt in der Regel über eine Genehmigung vor Therapiebeginn, die über den polizei- oder truppenärztlichen Dienst eingeholt wird. Wie das im Detail abläuft und welche Unterlagen benötigt werden, unterscheidet sich je nach Dienstherrn.
Eine Frage beschäftigt viele Ratsuchende aus diesem Bereich besonders: Was erfährt mein Dienstherr? Für die Genehmigung sind bestimmte Angaben notwendig, insbesondere zur Diagnose und zum beantragten Behandlungsumfang. Alles, was Sie mir darüber hinaus in unseren Sitzungen anvertrauen, unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht und wird nicht weitergegeben.
Wenn Sie das vorab gerne in Ruhe besprechen möchten, nehmen wir uns dafür Zeit – auch für die Frage, ob eine Abrechnung als Selbstzahler*in für Sie der ruhigere Weg wäre. Sprechen Sie mich einfach an, dann finden wir gemeinsam heraus, welcher Weg für Sie der richtige ist.
Beispielrechnungen
Klappen Sie ein Beispiel auf, um einen Einblick in mögliche Gesamtkosten zu erhalten:
Kurzzeittherapie · 31 Sitzungen à 50 Minuten
Psychotherapeutische Sprechstunde, 50 Minuten
134,06 €
Probatorische Sitzungen mit Befunderhebung
670,35 €
Testbatterie zum umfassenden Assessment
151,50 €
Biografische Anamnese mit schriftlicher Aufzeichnung
123,34 €
Kurzzeittherapie-Sitzungen, je 50 Minuten, mit Befunderhebung
4.021,92 €
Bericht an Gutachter*in, 3 Stunden
201,09 €
Schreibgebühr, 4 Seiten
14,00 €
Gesamt
ca. 5.316,26 €
Ob ein Bericht nötig ist, hängt von Ihrem Tarif bzw. Ihrer Beihilfestelle ab. Ohne Befunderhebung (801a) verringert sich jede Sitzung um 33,52 €. Eine vollständige Erstattung ist nicht garantiert.
Langzeittherapie · 67 Sitzungen à 50 Minuten
Psychotherapeutische Sprechstunde, 50 Minuten
134,06 €
Probatorische Sitzungen mit Befunderhebung
670,35 €
Testbatterie zum umfassenden Assessment
151,50 €
Biografische Anamnese mit schriftlicher Aufzeichnung
123,34 €
Kurzzeittherapie-Sitzungen, je 50 Minuten, mit Befunderhebung
4.021,92 €
Langzeittherapie-Sitzungen, je 50 Minuten, mit Befunderhebung
4.826,52 €
Bericht an Gutachter*in, 3 Stunden
201,09 €
Schreibgebühr, 4 Seiten
14,00 €
Gesamt
ca. 10.142,78 €
Ohne Befunderhebung (801a) verringert sich jede Sitzung um 33,52 €. Eine vollständige Erstattung ist nicht garantiert.
ADHS-Diagnostik im Erwachsenenalter
Erstgespräch (Sprechstunde), 2 Termine à 50 Minuten
268,12 €
Testbatterie zum umfassenden Assessment
75,75 €
Fremdanamnese mit einer Bezugsperson
53,62 €
Diagnostische Sitzungen, je 50 Minuten
268,14 €
Abschlussgespräch mit Befundbesprechung
134,07 €
Schriftlicher Befundbericht
17,43 €
Schreibgebühr, 4 Seiten
14,00 €
Gesamt
ca. 831,13 €
Der tatsächliche Umfang richtet sich nach Ihrer Fragestellung und kann abweichen.
Autismus-Diagnostik im Erwachsenenalter
Erstgespräch (Sprechstunde), 3 Termine à 50 Minuten
402,18 €
Testbatterie inkl. Beobachtungsverfahren
75,75 €
Fremdanamnese mit Angehörigen
53,62 €
Diagnostische Sitzungen, je 50 Minuten
536,28 €
Abschlussgespräch mit Befundbesprechung
134,07 €
Schriftlicher Befundbericht
17,43 €
Schreibgebühr, 6 Seiten
21,00 €
Gesamt
ca. 1.240,33 €
Der tatsächliche Umfang richtet sich nach Ihrer Fragestellung und kann abweichen.
Grundlage ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Beträge entsprechen dem üblichen 2,3-fachen Satz, Tests dem 1,8-fachen. Ob Ihre Versicherung alles erstattet, hängt von Ihrem Tarif ab. Ein höherer Satz ist nur ausnahmsweise und mit Begründung möglich; darüber spreche ich vorab mit Ihnen.